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Ich lege den Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf die Kaufberatung, Bauberatung und Baubetreuung für Gebraucht- und Neubauobjekte und ergänzend auf die Planung und Umplanung von Gebäuden.
In meinem beruflichen Alltag stelle ich immer häufiger fest, dass Käufer von Immobilien sich überwiegend von dem äußeren Erscheinungsbild der Immobilie und deren professionelle Präsentierung durch die Verkaufsteams beeinflussen lassen. Die heutigen und die zukünftigen technischen Ansprüche und die Anforderungen von Behörden und Kreditgebern fordern aber mehr als eine professionelle Verkäuferpräsentation.
Als freier Architekt und staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz sowie als unabhängiger Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, für Luftdichtheit von Gebäuden, für Feuchteschäden im Hochbau und Schallschutz bin ich qualifiziert, tiefgreifende und nachhaltige Untersuchungen und technische Bewertungen von Immobilien vorzunehmen.
Qualitätszertifizierungen und technische Nachweise sind oft fehlerhaft und unvollständig
Die vom Verkäufer vorgelegten Zertifikate, Berechnungen und technischen Nachweise sollen dem Käufer eine qualitative Eigenschaft einer Immobile bestätigen. Durch meine Berufspraxis kann ich aber belegen, wie fehlerhaft und unvollständig solche Qualitätszertifizierungen und technischen Nachweise sind.
Ein weitverbreiteter Irrglaube von Käufern ist auch, dass der Notar die technischen Zertifikate, Berechnungen und Nachweise überprüft oder zumindest deren Unrichtigkeit erkennt.
Aus diesem Grund erfolgt durch mich eine genauere Bertrachtung der Zertifizierungen von Luftdichtheitsmessungen, die Vollständigkeit von statischen Berechnungen und Bauplanungsunterlagen sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit von Energieausweisen.
Die 3 Schritte zur Bauberatung
Meine Vorgehensweise bei einer Bauberatung zwecks Kauf einer gebrauchten oder neuen Immobilie ist erfahrungsgemäß in 3 Schritte unterteilt:
Schritt 1: Zusammenstellung und inhaltliche Auswertung der vorhandenen technischen Unterlagen des Bauobjektes
Schritt 2: Ortstermin am und im Bauobjekt mit vorerst einem mündlichem Sachstandsbericht
Schritt 3: bei Beadarf gezielte weitere Untersuchungen, Privatgutachten, Prüfberichte oder Stellungnahmen
Kritisches Hinterfragen bei Kauf, Abnahme oder Übergabe einer Immobilie bedarf einer erneuten Überwindung für den Käufer
In den vergangenen Jahren stellte ich immer wieder fest, dass die Käufer von Neubauimmobilien sich erst sehr spät entschließen Sachverständige einzuschalten. Grund ist in den meisten Fällen eine verständliche Scheu vor Auseinandersetzungen mit dem Verkäufer oder Bauunternehmen.Die zusätzlich entstehenden Kosten für die Beratung durch einen Sachverständigen waren bei den von mir befragten Auftraggebern nicht eimal der ausschlaggebende Grund, sondern die bevorstehende zusätzliche Auseinandersetzung mit dem Verkäufer wurde als Begründung für das zu späte Einschalten eines Sachverständigen genannt. Dies ist auch nachvollziehbar, da die Auswahl des Bauunternehmens für den Neubau oder die zeitaufwendige Objektsuche einen Käufer bereits ja schon Kraft und Nerven gekostet haben. Sich als Käufer zu überwinden,die nun einmal gefasste Entscheidung zum Kauf einer gebraucheten Immobilie oder das vertraute Umfeld des Bauunternehmens erneut kritisch zu hinterfragen, bedarf einer gewissen Überwindung.
Konfliktvermeidung durch streng vertrauliche Vorermittlungen
Zur Vermeidung von Spannungen und emotionalen Belastungen finden meine Vorermittlungen zur Sachstandserfassung streng vertraulich statt. Käufer äußern immer wieder die Befürchtung, dass sie den Verkäufer durch das Einschalten eines Sachverständigenden zu Ihrem Nachteil verstimmen.
Die vertrauliche Vorermittlung ermöglicht dem Käufer einer Immobilie bei Abnahme, Übergabe oder Kauf mit der nötigen Ruhe und Sorgfalt seine Interessen abzuwägen und wenn es wirklich erforderlich ist, kontrollierte juristische Schritte zweckorientiert einzuleiten.
Kosten für die technische Überprüfung
Meine stichpunktartigen Überprüfungen am Bauobjekt basieren auf Angaben, die ich aus dem Bauvertrag, der Baubeschreibung, den technischen Definitionen im Notarvertrag und den Planungsunterlagen sowie den technischen Nachweisen, wie EnEV-Berechnung und Statikunterlagen, erhalte.
Dadurch definieren sich bereits im Vorfeld die Sollbeschaffenheiten der Immobilie, die dann systematisch im Ortstermin abgeprüft werden.
Die Kosten für die jeweilige Untersuchung, Begutachtung oder Prüfung sind detailliert auf der Seite "Kosten und Kontaktformular" aufgeführt.Generell rechne ich meinen Aufwand nach Zeithonorar, Fahrkosten, Material- und Gerätekosten zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber ab. Sie sind also vorher über die anfallenden Kosten für die Durchführung von Ortsterminen, Anfertigung von Gutachten, Durchführung von Messungen und Prüfung von Bauobjektsunterlagen informiert. Diese Abstimmung wird schriftlich in einer Beauftragung festgelegt. Auch wenn diese schriftliche Beauftragug zuerst unflexibel und starr erscheinen mag, erwies sie sich aber in der Praxis als zielführend, um die Aufgaben und Untersuchungsziele sowie Untersuchungsmöglichkeiten für beide Seiten im Vorfeld klar zu umreißen.
dazu siehe Kosten/Kontaktformular
Durch Bauherren verstärkt nachgefragte Tätigkeitsbereiche des bundesweit tätigen Planungs- und Sachverständigenbüros
- Bauberatung und Baubetreuung während Baumaßnahmen auch für Selberbauer bundesweit
- Bauobjektplanung für Neubauten und Anbauten, auch für Selberbauer innerhalb NRW
- Bauberatung und Kaufberatung bei Übergabe oder Abnahme von gebrauchten und neu errichteten Immobilien
- Qualitätssicherung von WDVS (Wärmedämmverbundsysteme) an Außenfassaden
- Kontrolle und Qualitätssicherung von Verblendmauerwerk
- Kontrolle und Qualitätssicherung der Dachstuhlaussteifung und der Dachstuhlbefestigung
- Kontrolle des Brandschutzes im Bereich der Nachbarwand
- Energieberatung und Fördermittelberatung (BAFA, KfW) vor dem Kauf einer Alt- oder Neubauimmobilie
- Durchführung von Thermografie, Blowerdoor-Messungen, Feuchtemessungen
- Kontrolle und Berechnung von Wärmebedarfsberechnungen nach EnEV
- Durchführungen von Blowerdoor-Messungen
- Kontrolle und Prüfung von Blowerdoor-Messungen
- Wertermittlungen, Altbausanierungen und Energetische Sanierungen

