Die Gutachten werden in folgenden Fachbereichen angefertigt :
Feuchteschäden im Hochbau
Luftdichtheit von Gebäuden
Schallschutz
Schäden an Gebäuden
Dieser Fachbereich umfasst einen sehr komplexen Aufgabenbereich. Dieser Aufgabenbereich schließt planerische, konstruktive, ausführungstechnische sowie energetische Begutachtungen gleichermaßen ein.
Dieser Fachbereich konzentriert sich auf hochbauspezifische Feuchteschäden. Das Versagen einer Weissen Wanne oder auch schwarzen Kellerabdichtung, das Entstehen von Schimmelpilz in Neu- und Altbau, das Versagen der Abdichtung im Dach- und Balkonbereich gehört zu diesem speziellen Fachbereich.
Die Luftdichtheit ist seit DIN V 4108-7 (11/1996) Stand der Technik und nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr.140 vom 31.07.1998 anerkannte Regel der Technik zur Wärmeschutzverordnung 1995. Eine Luftundichtigkeit eines Gebäudes kann erhebliche Folgen für die Bewohner und die Gebäudekonstruktion haben. Beispielsweise ein Privatgutachten untersucht die Planung, Ausschreibung und Ausführung der am Objekt nachgewiesenen Luftdichtigkeit. Die Durchführung einer Blowerdoor-Messung nach DIN EN 13829 stellt die Basis zur Gutachtenerstellung dar. Unter Zuhilfenahme von Thermoanemometer, Nebelgenerator und Thermokamera erfolgt die Beweissicherung. Die Überprüfung der Luftdichtheit von Gebäuden oder Gebäudeteile, sollte während und nach der Fertigstellung der luftdichten Gebäudehülle erfolgen.
Die Forderungen eines Bauherren oder Mieters sind bezüglich des Schallschutzes in bauordnungsrechtlicher und zivilrechtlicher Hinsicht zu überprüfen. Zur Überprüfung ist meist ein Aktenstudium ( Einsicht in Planungs- und Ausschreibungsunterlagen) sowie ein Nachmessen des tatsächlich vorhandenen Schallschutzes notwendig. Ein Konzept zur Beweissicherung ist dann notwendig.
Wertgutachten
Die Gutachten werden in dem Bereich Bewertung von Imobilien und Ermittlung des Mietzinses für Wohn- und Gewerberaum auf der Basis eines im Vorfeld erstellten Gutachtens im Bereich Schäden an Gebäuden angefertigt.
Die anfallenden Honorare werden aufgrund von schriftlichen Vertragsregelungen definiert.
Die Honorargruppe 7 des JVEG (Justizvergütungs - und - entschädigungsgesetz ) wird in jedem Fall mit einem Mindesthonorar von 80,00 € für jede Zeitstunde zuzüglich Material- und Fahrtkosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer für die Tätigkeiten als Sachverständiger berechnet.

Dipl.-Ing. (FH) Architekt Markus Klaßen
Luftdichtheit von Gebäuden - DIN 4108 Teil 7- ( Blowerdoor )
Schäden an Gebäuden
Feuchteschäden im Hochbau
Schallschutz
Mitglied im Bundesverband Freier Sachverständiger e.V. ( BVFS ) für die Fachbereiche :
staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz ( AKNW )
Architekt - Sachverständiger - Energieberater