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Fon:       02166   126094

Fax:       02166   126095

Mobil:    0174 174 47 82

Dipl.-Ing. (FH) Architekt   MARKUS  KLAßEN

Architekt - Sachverständiger - Energieberater

MITGLIED   DER    ARCHITEKTENKAMMER      NORDRHEIN-WESTFALEN    ( AKNW )

STAATLICH   ANERKANNTER  SACHVERSTÄNDIGER   FÜR  SCHALL- UND  WÄRMESCHUTZ   (AKNW)


Mitglied im                           BUNDESVERBAND FREIER SACHVERSTÄNDIGER   e.V.     (BVFS)

für  die Fachbereiche:                    Luftdichtheit    von   Gebäuden     -     DIN   4108  Teil 7        -        ( Blowerdoor)

Schäden an Gebäuden   -   Schallschutz   -   Feuchteschäden   im   Hochbau

 Mitgl.-Nr. 1382/4850 

Schießstände – Waffen und Munition,  Mitgl.-Nr. 1382/4851     


e-mail :  Architekturbuero.Klassen@t-online.de

Mitglied im        VERBAND UNABHÄNGIGER SCHIESSSTANDSACHVERSTÄNDIGER  e.V.   (VuS)


PLANUNG     ▪     BAUBERATUNG     ▪     BAUBETREUUNG     ▪      BAULEITUNG     ▪      BAUBIOLOGIE     ▪     THERMOGRAFIE     ▪     BLOWER DOOR –MESSUNGEN

ENERGETISCHE SANIERUNG         ▪        ENERGIEBERATUNG        ▪        FACILITY-MANAGEMENT         ▪         PRIVATGUTACHTEN          ▪        SCHIEDSGUTACHTEN

GERICHTSGUTACHTEN   ▪   FORENSISCHE BEWEISSICHERUNG   ▪   MESSUNG  BAUTEILFEUCHTE   ▪  GEBÄUDESICHERUNG   ▪  SCHALLSCHUTZBERECHNUNGEN

SCHALLSCHUTZMESSUNGEN        ▪          BAFA VOR-ORT-BERATER              ▪           DENA ENERGIEPASS-AUSSTELLER         ▪             ALTBAU-MODERNISIERUNG


Gerichtsgutachten und Privatgutachten werden in folgenden Fachbereichen angefertigt :

Feuchteschäden im Hochbau,  Luftdichtheit von Gebäuden,  Schallschutz

Schäden an Gebäuden, Schießstände–Waffen und Munition


Schäden an Gebäuden

Dieser Fachbereich umfasst einen sehr komplexen Aufgabenbereich. Dieser Aufgabenbereich schließt planerische, konstruktive, ausführungstechnische sowie energetische Begutachtungen gleichermaßen ein.


Feuchteschäden im Hochbau

Dieser Fachbereich konzentriert sich auf hochbauspezifische Feuchteschäden. Das Versagen einer Weissen Wanne oder auch schwarzen Kellerabdichtung, das Entstehen von Schimmelpilz in Neu- und Altbau, das Versagen der Abdichtung im Dach- und Balkonbereich gehört zu diesem speziellen Fachbereich.


Luftdichtheit von Gebäuden

Die Luftdichtheit ist seit DIN V 4108-7 (11/1996) Stand der Technik und nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr.140 vom 31.07.1998 anerkannte Regel der Technik zur Wärmeschutzverordnung 1995. Die Luftundichtigkeit eines Gebäudes kann erhebliche Folgen für die Bewohner und die Gebäudekonstruktion haben. Ein Privatgutachten untersucht die Planung, Ausschreibung und Ausführung der am Objekt nachgewiesenen Luftdichtigkeit. Die Durchführung einer Blowerdoor-Messung nach DIN EN 13829 stellt die Basis der Gutachtenerstellung dar. Unter Zuhilfenahme von Thermoanemometer, Nebelgenerator und Thermokamera erfolgt die Beweissicherung. Die Überprüfung der Luftdichtheit von Gebäuden oder Gebäudeteile, sollte während und nach der Fertigstellung der luftdichten Gebäudehülle erfolgen.


Schallschutz

Die Forderungen eines Bauherren oder Mieters sind bezüglich des Schallschutzes in bauordnungsrechtlicher und zivilrechtlicher Hinsicht zu überprüfen. Zur Überprüfung ist meist ein Aktenstudium (Einsicht in Planungs- und Ausschreibungsunterlagen) sowie ein Nachmessen des tatsächlich vorhandenen Schallschutzes notwendig.


Wertgutachten

Die Gutachten werden in dem Bereich Bewertung von Immobilien und Ermittlung des Mietzinses für Wohn- und Gewerberaum auf der Basis eines im Vorfeld erstellten Gutachtens im Bereich Schäden an Gebäuden angefertigt.


Schießstände– Waffen und Munition

Die gutachterlichen Tätigkeiten  im Bereich Schießstände– Waffen und Munition stellen die Basis der planerischen Gebäudesicherung als Architekt dar, die zur Begutachtung, Bewertung und Erprobung des Personen- und des Sachwertschutzes innerhalb und außerhalb  privater und öffentlicher Gebäude notwendig ist.

Intensive, nachvollziehbare und nachprüfbare Beschussversuche von Baustoffen und Bauteilen, die für den Erhalt den Betrieb und die Nutzung von Gebäuden erforderlich sind, ermöglichen erst die Überprüfung von planerischen Vorgaben. Die Überprüfung und Planung von behördlichen oder privaten Schießständen sowie die  private oder gerichtlich angeforderte forensische Überprüfung von Waffen und Munition sind als elementare Bestandteile  meiner gutachterlichen Tätigkeit zu verstehen.


Die anfallenden Honorare werden aufgrund von schriftlichen Vertragsregelungen definiert.