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Kontrolle, Überprüfung oder Erstellung von Energiebedarfsberechnungen
Die Honorierung erfolgt bei Beauftragung als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz (AKNW) gemäß der gültigen HOAI für thermische Bauphysik. Alle Kontrollen, Überprüfungen oder Erstellungen von Energiebedarfsberechnungen, die aufgrund von Privatgutachten stattfinden, unterliegen der zuvor vertraglich definierten Stundenhonorarbasis.
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